Bei einem klassischen Schadengutachten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall trägt in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten. Das ist gesetzlich vorgesehen (§ 249 BGB).
Anders verhält es sich bei unfallanalytischen Gutachten, etwa zur Rekonstruktion des Unfallhergangs oder zur Klärung spezifischer Fragestellungen. Diese werden meist durch Gerichte, Anwälte oder direkt durch Privatpersonen beauftragt. In solchen Fällen erfolgt die Kostenübernahme grundsätzlich nicht von der Versicherung, kann aber im Rahmen eines Verfahrens erstattungsfähig sein.
Was immer gilt: Wir besprechen den finanziellen Rahmen transparent vorab, ohne versteckte Gebühren, ohne Überraschungen. Damit Sie von Anfang an wissen, woran Sie sind.